Förderung

Förderprogramme für gewerbliche Lastenfahrräder

Unternehmen profitieren bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern von zwei Förderprogrammen. Neben dem bundesweiten Programm des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA), bietet auch das Land Nordrhein-Westfalen einen Fördermöglichkeit für die Anschaffung eines Lastenrades an. 

Förderung “Kleinserie Klimaschutzprodukte” des BAFA

Die Förderung der BAFA findet über das Programm “Kleinserien Klimaschutzprodukte” statt. Schwerlastenräder werden über das Modul 5 gefördert. 
Was wird gefördert?
  • Elektrische Lastenräder
  • Lastenanhänger mit elektrischer Unterstützung
  • Gespanne bestehend aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, wobei mindestens ein Gespannteil über eine elektrische Unterstützung verfügen muss
  • Nutzlast mindestens 150 kg und Mindesttransportvolumen von 1 m³
Wer wird gefördert?
  • Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und Genossenschaften
  • Freiberufler
  • Unternehmen, auch mit kommunaler Beteiligung
  • Hochschulen (außer Volkshochschulen)
  • Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie deren Trägergesellschaften
  • Landkreise, Gemeinden, Städte
Wie hoch ist die Förderung?
Als Zuschuss erhalten Sie 30 Prozent der Kosten für die Anschaffung eines Lastenrades, eines Anhängers oder Gespanns erstattet. Die maximale Förderung ist auf 2.500 Euro pro Rad, Anhänger oder Gespann begrenzt.
Wo stelle ich meinen Förderantrag? 
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das auf der Webseite des BAFA veröffentlichte elektronische Antragsformular. 

Förderung “progres.nrw Emissionsarme Mobilität” 

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet ebenfalls eine Förderung für die Anschaffung gewerblicher e-Lastenfahrräder an. Zuständig für die Antragsbearbeitung für Dortmunder Unternehmen ist die Bezirksregierung Arnsberg. Das Förderprogramm heißt “progres.nrw Emissionsarme Mobilität” 
Was wird gefördert? 
  • Elektrische Lastenfahrräder in der Grundausstattung nebst einem fest verbauten Transportaufbau. Die Förderung erfolgt über eine Anteilfinanzierung.
Wer wird gefördert?
  • Städte, Gemeinden, Kreise oder Zusammenschlüsse von Kommunen aus Nordrhein-Westfalen oder kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben,
  • juristische Personen, Gewerbetreibende
Wie hoch ist die Förderung? 
Für Gewerbetreibende uns sonstige juristische Personen beträgt die Förderung: 
30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 2.100 Euro; Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 350 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.
Städte, Gemeinden, Kreise oder Zusammenschlüsse von Kommunen aus Nordrhein-Westfalen oder kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben:
60 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 4.200 Euro
Im Rahmen des Förderprogramms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ findet seit dem 31.03.2020 keine Förderung von Lastenfahrrädern für Privatleute mehr statt. 
Wo stelle ich meinen Förderantrag? 
Der Antrag wird digital über die Seite der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Hier geht es direkt zum Antragsformular.